Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Media FunRun

§ 1 Anwendungsbereich –Geltung

(1) Veranstalter der Media FunRun-Laufveranstaltungen ist die MiB Verwaltungsgesellschaft mbH, 50829 Köln.

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, sind ohne weiteres Vertragsbestandteil.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die MiB Verwaltungsgesellschaft mbH zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen –Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das Lebensalter von 10 Jahren erreicht hat und in Begleitung einer Personensorgeberechtigten Person ist.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

§ 3 Anmeldung –Teilnehmerbeitrag –Zahlungsbedingungen –Rückerstattung

(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Homepage der Laufveranstalung beziehungsweise durch die Weiterleitung auf Ticket.io. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per „electronic mail” werden nicht angenommen.

(2) Zahlungen können per einmaliger Einzugsermächtigung oder per PayPal erfolgen. Bei Online-Anmeldungen per Internet kann die Zahlung nur mit Lastschrift erfolgen. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen.

(3) VR-Ticket versendet eine Anmeldebestätigung nach Eingang der Zahlung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat oder ein nicht sportliches Verhalten vorweist.

(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.

(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle kann der Veranstalter für das Folgejahr einen kostenlosen Startplatz anbieten.

(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(7) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Einigkeit besteht darüber, dass die Corona-Pandemie, und alle etwaigen Folgen hierdurch in jedem Fall als höhere Gewalt gewertet wird.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände von Teilnehmern (auch durch Dritte); die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung bewilligt der Teilnehmer eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck.

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, Büchern, Vervielfältigungen (Filme, Videokassette, digitalen Datenträgern, etc.) können von den Veranstaltern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten können zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben werden. Mit der Anmeldung bewilligt der Teilnehmer eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

§ 6 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere der eventuell bestehende Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Stand: April 2023